Leitbild

Im Rahmen der Schulprogrammarbeit wurden in einem breit angelegten kollegialen Prozess vier Ziele als besonders bedeutsam erachtet:

 

  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Förderung der persönlichen Stärken und der emotionalen Sicherheit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderung der geistigen Entwicklung

 

Diese vier Zielbereiche werden im Folgenden ausgeführt:


Förderung des Sozialverhaltens


Die Schülerschaft unserer Schule verändert sich: Neben den klassischen Definitionen der geistigen Behinderung, seien sie medizinisch, psychologisch oder förderdiagnostisch orientiert, spielt immer mehr eine Rolle, dass Schüler*innen zu uns kommen, die an anderen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können. So finden sich an der Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung immer mehr Schüler*innen z.B. mit Migrationshintergrund und daraus resultierenden Sprach- und Integrationsproblemen, Lernschwache mit zusätzlichen Verhaltensauffälligkeiten oder auch Schüler*innen ehemaliger Integrationsklassen bzw. als Quereinsteiger*innen nach zuvor inklusiver Beschulung. Dies hat zur Folge, dass die Heterogenität der Lerngruppen rapide ansteigt. Die Schüler*innen verfügen einerseits z. T. über deutlich größere kognitive Fähigkeiten, andererseits fehlen ihnen aber oft hinreichende emotionale und soziale Fähigkeiten. Sie haben- zumindest teilweise- Lesen, Schreiben und Rechnen gelernt und meist auch ein ihrem Alter entsprechendes Angebot an lebensbedeutsamen Themen erhalten, andererseits aber eine Karriere als Schulversager*innen hinter sich, meist nur geringe Unterstützung aus dem häuslichen Umfeld und sind in einer Peergroup sozialisiert, in der verbale und teilweise körperliche Gewalt an der Tagesordnung sind und ein gemeinschaftsförderliches Verhalten kaum gelernt wurde.

Das hat zur Folge, dass wir an unserer Schule für diese auffälligen Schüler*innen Bedingungen und Angebote schaffen müssen, die ihnen neben der geistigen Entwicklung auch eine soziale und emotionale Entwicklung ermöglichen. Wichtig ist hier einerseits ein enger Rahmen an Grenzen und Regeln, die sowohl Halt als auch soziale Orientierung geben und andererseits ein verlässliches Bezugssystem in dem (neue) Verhaltensweisen -angstfrei - gelernt, erprobt und gegebenenfalls verändert werden können.

Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang auch eine Verzahnung der Arbeit mit dem Elternhaus. 


Förderung der persönlichen Stärken und der emotionalen Sicherheit

Der pädagogische Auftrag unserer Schulform zielt auf die Befähigung aller Schüler*innen, ein Leben in Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung zu führen, so selbstständig wie es in aller Verschiedenheit jedem einzelnen möglich ist.
Dieses Ziel unterscheidet sich nicht von den Ansprüchen für andere Kinder und Jugendliche, nur muss unseren Schüler*innen auf vielfältigeren Wegen auch die Möglichkeit dazu gegeben werden.
Unsere Aufgabe ist es daher zum einen, ihnen notwendige lebenspraktische Voraussetzungen und Fähigkeiten zu vermitteln, wie  z. B.  sich selbst versorgen zu lernen. Zum anderen aber wollen wir die Schüler*innen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung darin unterstützen und fördern, die eigenen Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und diese mit Wissen und neuen Fertigkeiten auszubauen, eigene Interessen und Neigungen hinsichtlich ihrer Freizeitgestaltung oder ihrer späteren beruflichen Tätigkeit zu entwickeln, aber auch ihre Sorgen und Ängste und den Umgang mit ihnen kennen zu lernen.
Wir möchten für unsere Schüler*innen ein Lernumfeld gestalten, in dem die Kinder und Jugendlichen Geborgenheit, Zuwendung und Wertschätzung erfahren, damit sie Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gewinnen und so Selbstwertgefühl und Leistungskraft entfalten können. Mit einer größtmöglichen Selbstständigkeit in den lebenspraktischen Bereichen, mit Selbstbewusstsein und Zutrauen in die persönlichen Stärken sollen die Schüler*innen letztlich ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich führen können.


Öffentlichkeitsarbeit

Oberstes Leitziel der Arbeit in unserer Schulform ist das selbstbestimmte Leben in gesellschaftlicher Partizipation. Dieses kann per se nur dann gelingen, wenn es möglichst viele Bezüge zu einer Gemeinschaft oder Gesellschaft gibt, in der Teilhabe auch stattfinden kann. Zum einen ist die Förderschule - verstanden als Förderzentrum - vernetzt mit einer fachlich betroffenen Umwelt, z.B. anderen Schulen, Behörden oder Institutionen. Zum anderen gilt es aber auch, die Schule bei Personen und Institutionen bekannt zu machen, die zunächst keine Kontakte oder eigene Interessen haben. Dabei kann es z.B. um Bedürfnisse der Schule (z.B. Spenden, Sponsoring, ideelle oder politische Unterstützung) gehen, aber auch um Bedürfnisse der Schüler*innen oder Eltern (z.B. Unterstützung und Beratung zur Hilfsmittelversorgung).
Mindestens ebenso wichtig ist es aber auch, die Lebenswirklichkeit und Lernbedürfnisse der Schüler*innen zu beachten. Immer wieder gilt es, möglichst realitätsnahe Lernanlässe zu schaffen – und wo ließe sich dies besser umsetzen als in der Realität der Gesellschaft selbst? Hinzu kommt eine Vorbereitung auf spätere Entwicklungsaufgaben, wie sie z.B. im Bereich Freizeit (wo kann ich wie meine Freizeit verbringen), Berufswelt (welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es außer der WfbM) oder im Umgang mit Behörden (wo beantrage ich welche Hilfen) auftreten.
Zusammengefasst in dem Begriff Öffentlichkeitsarbeit dienen all diese Punkte dem Ziel die Bildungs- und Lebenswirklichkeit unserer Schüler*innen in der Gesellschaft bekannt zu machen. Integration ist immer ein wechselseitiger Prozess: Nur wenn beide Seiten voneinander wissen, zueinander wollen und miteinander können, kann Integration erfolgreich und damit ertragreich sein.


Die Geistige Entwicklung schließlich ist namensgebend für unsere Schulform, schon deshalb darf sie in einem Katalog der die Arbeit bestimmenden Leitziele nicht fehlen. Was bedeutet nun geistige Entwicklung und wofür steht sie?

Geistige Entwicklung ist, wenn man die auf Piaget fußende moderne Entwicklungspsychologie zugrundelegt, der wechselseitige Prozess der Anpassung des Individuums an seine Umwelt sowie der Anpassung der Umwelt an das Individuum.
Dieser Prozess beginnt mit der sensomotorischen Phase in den ersten beiden Lebensjahren, in denen sich das Kind seine Umwelt vor allem handelnd erschließt. Er setzt sich durch eine schrittweise Verinnerlichung der Denkvorgänge bis hin zum logischen Denken und reflexiven Denken (dem Denken über das Denken) im jugendlichen Alter fort.

Eine wichtige Erkenntnis daraus ist, dass Denken eben nicht nur „unser“ logisches Denken umfasst, sondern schon viel früher stattfindet: Geistige Entwicklung beginnt bereits ab dem ersten Lebenstag. Oder anders ausgedrückt: Geistige Entwicklung findet in jedem Alter und auf jeder Entwicklungsstufe statt. Gerade diese Erkenntnis war es ja, die überhaupt erst zu einer Einrichtung von Schulen für Geistigbehinderte führte.
In unserer Schule sollte nun jede Lernsituation so gestaltet sein, dass sich an ihr eine geistige Entwicklung vollziehen kann, und zwar im Idealfall für jede*n auf seiner/ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe. Unsere Aufgabe ist es, das bisher Erreichte zu erkennen, Möglichkeiten und nächste Entwicklungsschritte abzuleiten und den Unterrichtsalltag entsprechend zu gestalten.

Neben der Bedeutung für jede*n einzelne*n Schüler*in ist die geistige Entwicklung aber auch ein Leitziel, das die Öffentlichkeit betrifft: An unserer Schule werden Schüler*innen beschult, die die Fähigkeit haben, sich geistig zu entwickeln. Diese Erkenntnis gilt es, in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und zu verankern. Insofern ist die Umbenennung von dem statischen, festschreibenden Titel „Schule für Geistigbehinderte“ in „Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung“ auch kein bloßer „Etikettenschwindel“, sondern Ausdruck der Erkenntnis:
Jede*r Schüler*in kann sich, ausgehend von seiner oder ihrer individueller Situation, geistig weiterentwickeln.




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